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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.III.1.1.6. RS 1991/01
Ziff. B.III.1.1.6. RS 1991/01, Mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet
Bei mitarbeitenden Ehegatten selbständig Tätiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 279a SGB VI als beitragspflichtige Einnahmen die erzielten Einkünfte aus der geleisteten Tätigkeit maßgebend.
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