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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.III.3.4. RS 1991/01, Entwicklungshelfer

Bei Entwicklungshelfern . . . erfolgt die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 166 [Absatz 1] Nummer 4 SGB VI in erster Linie aus dem Arbeitsentgelt oder, wenn dies günstiger ist, nach einem Durchschnittsbetrag. . .


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