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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.IV.1.2. RS 1991/01
Ziff. B.IV.1.2. RS 1991/01, Mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet
Nach § 279c . . . SGB VI sind die Rentenversicherungsbeiträge für . . . versicherungspflichtige mitarbeitende Ehegatten von den selbständig Tätigen (Arbeitgebern) und den mitarbeitenden Ehegatten je zur Hälfte zu tragen. . .
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