Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.III.1.3.2. RS 2002/02
Ziff. A.III.1.3.2. RS 2002/02, Mehrfachbeschäftigte
Wird bei Mehrfachbeschäftigungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Entgeltfortzahlung und aufgrund einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Entgeltersatzleistung gewährt, besteht Versicherungspflicht während der Entgeltfortzahlung nach § 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI und aufgrund der Entgeltersatzleistung nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI.
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