Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem 1. und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt [RS 2003/01]
Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht nach dem 1. und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt [RS 2003/01]
Die Befreiung vom Arbeitgeberbeitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung ist zeitlich befristet. Vom 1. 1. 2006 an ist sie nur noch für Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt begründet worden sind.
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