Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.4. RS 2004/04
Ziff. 3.4. RS 2004/04, Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und Gesamteinkommen
Im Zusammenhang mit der Zuordnung und Berücksichtigung der einzelnen Einkünfte wird auf die Ausführungen [in den] Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt und [zum] Gesamteinkommen . . . in der jeweils geltenden Fassung [RS 2013/10, RS 2022/07] verwiesen.
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