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Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsame Verlautbarung zu Prüfungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern [RS 2010/05]
Sozialversicherungsrecht
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2010 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 1.2.4. RS 2010/05, Prüfung durch die landwirtschaftlichen Krankenkassen

Die Vorschrift des § 28p Absatz 1 Satz 6 SGB IV trägt den besonderen Verhältnissen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Rechnung. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen haben für die mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft ein eigenständiges Prüfrecht.


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