Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 9.3.1. RS 2015/03
Ziff. 9.3.1. RS 2015/03, Besonderheiten
Neben der bereits unter Abschnitt 9.3 genannten Berücksichtigung von lohnsteuerfreien Zuschlägen bei der Berechnung der Höhe des Krankengeldes nach § 44a SGB V sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten:
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.