Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.1. RS 2015/03
Ziff. 11.1. RS 2015/03, Allgemeines
Mit der Neuregelung wird klargestellt, dass der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses, Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit zu beschließen, auch die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende nach § 44a Satz 1 SGB V umfasst.
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