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Grundsätze

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung

Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Sozialversicherungsrecht
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BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung



Ziff. 3.2.2. BR-AlVGs, Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

(1) Geht bei der Einzugsstelle eine Anmeldung mit Abgabegrund "10" ein, die bezogen auf das Statusfeststellungsverfahren bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH die Schlüsselzahl "2" enthält, trifft die BfA die Entscheidung, ob eine Beschäftigung vorliegt.

(2) Dazu leitet die Einzugsstelle die unveränderte Meldung an die DSRV weiter, die diese auch der BfA zuleitet.

(3) In diesen Fällen versendet die BfA den entsprechenden Feststellungsbogen, informiert den Geschäftsführer und die Gesellschaft per Bescheid über ihre Entscheidung und unterrichtet die Krankenkasse und die Bundesagentur für Arbeit hierüber.


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