Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
1 Anmeldungen für Ehegatten oder Lebenspartner des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (Datensatz DSME, Feld Statuskennzeichen "1" oder "2") werden für die Zeiten ab dem 1. 1. 2005 von der DSRV an den kontoführenden Versicherungsträger und zusätzlich an die BfA in ihrer Funktion als Clearingstelle weitergeleitet. 2 Dies gilt ebenfalls für Anmeldungen mit dem von einer Einzugsstelle geänderten Statuskennzeichen "3" oder "5". 3 Eine zusätzliche Weiterleitung erfolgt auch, wenn die BfA aktueller Kontoführer ist.
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