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Richtlinien

MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 3.3.2.2. MDK-RL, Hörhilfen

Die Beratung und Begutachtung bei Hörhilfen kann sich beziehen auf

  • -Notwendigkeit dieser Versorgung,
  • -Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung/ des Versorgungsvorschlages,
  • -Qualität der Versorgung,
  • -alternative Versorgungsmöglichkeiten (Art des Hörgerätes, ggf. der Zusatzeinrichtungen),
  • -Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Reparatur,
  • -Notwendigkeit einer Wiederholungsversorgung/Ersatzversorgung,
  • -Wirtschaftlichkeit des Wiederholungs- oder Ersatzversorgungs-Vorschlages.

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