Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.X. RS 1983/01
Ziff. A.X. RS 1983/01, Nachzahlungen infolge rückwirkender Erhöhungen des Arbeitsentgelts
Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohn- oder Gehaltserhöhungen sind auf die [Entgelt]abrechnungszeiträume zu verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen kann für die Nachzahlungen jedoch [§ 23a SGB IV] mit der Maßgabe angewendet werden, dass die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen des Nachzahlungszeitraums zugrunde zu legen sind; dadurch wird der Charakter der Nachzahlung als laufendes Arbeitsentgelt nicht berührt.
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