Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02
Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den Bereich der Krankenversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen Arbeiter und Angestellte ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts der Versicherungspflicht.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.