Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.7. RS 2023/02
Ziff. 4.7. RS 2023/02, Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Zur Ermittlung der für den Leistungsanspruch relevanten Einkünfte reicht eine glaubhafte Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seitens der Schwangeren aus (vgl. § 21 Absatz 2 Satz 3 SchKG). Dies geschieht, indem die Frau ein — dem in der Anlage 3 beigefügten Musterfragebogen entsprechendes — Formular ausfüllt und unterzeichnet. Gemäß den Ausführungen unter Abschnitt 4.10.4 regeln die Länder das Nähere zur Kostenerstattung, einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens (vgl. § 22 SchKG). Ist auf Länderebene z. B. ein anderes Prüfungsformular vereinbart, ist dieses zu verwenden.
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