oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
II. § 10 oKFE-RL, Qualitätsanforderungen für die Koloskopie gemäß II. § 7 und II. § 8
1 Die in dieser Richtlinie beschriebenen koloskopischen Untersuchungen dürfen nur von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten durchgeführt werden, die über eine Genehmigung gemäß § 135 Absatz 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung koloskopischer Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie) vom 1. 7. 2012 verfügen. 2 Die in dieser Richtlinie beschriebenen koloskopischen Untersuchungen dürfen nicht von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die die Bezeichnung "Fachärztin oder Facharzt Kinder- und Jugendmedizin" oder "Fachärztin oder Facharzt Kinderchirurgie" führen.
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.