Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.I.1.2.1. RS 1998/03
Ziff. A.I.1.2.1. RS 1998/03, Auswirkungen einer Steuerbefreiung aufgrund der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
(1) Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt wird nicht dadurch beseitigt, dass aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von diesem Arbeitsentgelt keine Lohnsteuer gezahlt wird. Das gilt auch für die Bezüge, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlt werden (vgl. Punkt 4 der Niederschrift über die Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am 6./7. 11. 1986).
(2) Die unter A.I.1.2 aufgezeigte Neuregelung des [§ 1 Absatz 1 Satz 2 SvEV] erfasst jedoch auch die Fälle, in denen eine Pauschalbesteuerung bei einem inländischen Beschäftigungsverhältnis wegen der Steuerbefreiung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich nicht durchgeführt werden kann. Leistungen des Arbeitgebers im Sinne von [§ 1 Absatz 1 Satz 1 SvEV] sind deshalb dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, wenn für diese Entgeltbestandteile ohne Berücksichtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung bestünde.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner