Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Ziff. A.II.5. RS 1998/03, Einheitlicher Sachbezugswert für Verpflegung bei Arbeitnehmern und Jugendlichen/Auszubildenden
(1) Im Rahmen einer Übergangsregelung waren bisher für Jugendliche/Auszubildende geringere Sachbezugswerte für Verpflegung maßgebend. Diese Übergangsregelung entfällt . . . Vom 1. 1. 1999 an sind damit die Sachbezugswerte für Verpflegung für alle Beschäftigten gleich hoch.
(2) An der Unterscheidung Arbeitnehmer einerseits und Jugendlicher/Auszubildender andererseits beim Sachbezugswert Unterkunft wird festgehalten..
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.