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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 14 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02, Ergänzende Hinweise

Mit den Anlagen 1 und 2 stehen Orientierungshilfen zum Verfahren nach den §§ 14 und § 15 SGB IX zur Verfügung, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird. Hinsichtlich der trägerübergreifenden Ausgestaltung des Verfahrens zur Koordination der Leistungen und der Begutachtung nach den §§ 14§ 15 und § 17 SGB IX wird auf die nach § 26 SGB IX vereinbarte und zum 1. 12. 2018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" verwiesen. Dabei ist besonders auf die Regelungen zur Rückleitung an den erstangegangenen Rehabilitationsträger im Rahmen der Turboklärung (§ 24 Absatz 1 Satz 4 GE "Reha-Prozess") und ergänzenden Antragstellung bei Bedarf an nicht vom Antrag umfassten Leistungen (§ 25 GE "Reha-Prozess") hinzuweisen. Auf Ebene der BAR ist vorgesehen, dass zeitnah trägerübergreifende Umsetzungshilfen, z. B. Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung von Vordrucken und Hinweise zu datenschutzrechtlichen Aspekten, erstellt werden.


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