Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 42 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02
§ 42 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines
Die Vorschrift beschreibt trägerübergreifend die Ziele der medizinischen Rehabilitation und gibt einen Überblick, welche Leistungen als Bestandteil der medizinischen Rehabilitation in Betracht kommen. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorischen Charakter und für sich keine leistungsbegründende Wirkung.
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