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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 16 SGB V Ziff. 3. RS 2007/02, Übergangsregelung

Die Neuregelung tritt zum 1. 4. 2007 in Kraft und erstreckt sich auf alle Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt oder später mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für 2 Monate oder mehr im Rückstand sind. Die Krankenkasse hat dann das aus dem KSVG zitierte Verfahren einzuleiten.


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