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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 13

Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) [RS 2019/13]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. 3.1. RS 2019/13, Grundsatz

(1) Die zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen erforderlichen besonderen Regelungen sind Bestandteil der Krankenkassensatzung. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Satzung auch für diesen Bereich.

(2) Die Satzung der Krankenkasse muss die Höhe des Umlagesatzes (§ 7 Absatz 2 Satz 1 AAG) bestimmen.


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