Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 7.1. VVGeneralauftrag
Ziff. 7.1. VVGeneralauftrag, Nichterfüllung des Entgeltfortzahlungsanspruchs durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
Wird Verletztengeld für einen Zeitraum, für den der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber zusteht, gezahlt, weil die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diesen Anspruch nicht erfüllt, so geht der Anspruch der leistungsberechtigten Person gegen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in Höhe des gezahlten Verletztengeldes auf den Unfallversicherungsträger über (vgl. § 115 SGB X). Der Unfallversicherungsträger ist zur Verfolgung dieses Anspruchs gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber legitimiert. Damit der Unfallversicherungsträger diesen Anspruch rechtzeitig vor Ablauf der jeweils geltenden tariflichen Ausschlussfristen geltend machen kann, informiert die Krankenkasse den Unfallversicherungsträger umgehend von der Nichterfüllung der Entgeltfortzahlungspflicht; gleichzeitig soll sie die Höhe des Verletztengeldes und — sofern ihr bekannt — die Gründe der Nichterfüllung der Entgeltfortzahlung mitteilen.
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