Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage BVSzGs
Anlage BVSzGs, Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Absatz 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen
- - Angaben zur Person
- - Angaben zum Familienstand
- - Angaben zum Erwerbsstatus/zur Personenkreiszugehörigkeit
- - Angaben zu den eigenen beitragspflichtigen Einnahmen
- - Erklärung, dass beitragspflichtige Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen
- - Angaben zu Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Arbeitsentgelt, Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, Dienstbezüge, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen etc.)
- - Angaben zu Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
- - Angaben zu Renten (aus der Rentenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus privater Renten-/Lebensversicherung etc.)
- - Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen etc.)
- - Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- - Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
- - Angaben über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
- - Angaben über sonstige beitragspflichtige Einnahmen (Abfindungen, Unterhaltszahlungen etc.)
- - Angaben zu den Einnahmen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners, wenn dieser keiner Krankenkasse angehört
- - Höhe der Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners
- - Angaben über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen unterhaltsberechtigten Kinder
- - Hinweis auf Vorlagepflicht bestimmter Einkommensnachweise
- - Hinweis auf Mitteilungspflicht bei Änderungen in den Verhältnissen
- - Datum und Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters; wird der Fragebogen in einer für die elektronische Versendung an die Krankenkasse bestimmten Fassung verwendet, entfällt das Unterschriftserfordernis
- - Datenschutzklausel
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