Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 40 SGB V Ziff. 9. RS 1988/01, Antragstellung

Der Krankenkasse obliegt im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die Entscheidung über die Gewährung [von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation]. Deshalb sind diese Maßnahmen vor ihrem Antritt bei der Krankenkasse unter Beifügung einer eingehenden ärztlichen Begründung zu beantragen. Die Krankenkasse bestimmt Art, Ort[, Dauer], Umfang[, Beginn] und Durchführung der Leistungen . . . unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit (§ 12 [Absatz 1] SGB V).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.