10.Einmalhandschuhe (Ausnahmen: sterile Handschuhe zur regelmäßigen Katheterisierung und unsterile Einmalhandschuhe bei Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung)
Nummer 10 neugefasst durch V vom 17. 1. 1995 (BGBl. I S. 44).
11.Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
12.Fingerlinge
13.Fingerschienen
14.Glasstäbchen
15.Gummihandschuhe
16.(weggefallen)
Nummer 16 gestrichen durch V vom 17. 1. 1995 (BGBl. I S. 44).
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