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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D.3.3.b. ESA-RL
Ziff. D.3.3.b. ESA-RL, Zahlungspflicht der Frau (§ 24b Absatz 4 SGB V)
Folgende Leistungen, die sich auf den Abbruch der Schwangerschaft unmittelbar erstrecken und zu seiner Durchführung im Regelfall notwendig sind, werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen:
- aa) beim operativen Schwangerschaftsabbruch:
- - Kombinationsnarkose mit Maske, ggf. mit endotrachealer Intubation bzw. Spinalanästhesie oder Lokalanästhesie des Gebärmutterhalses, einschließlich der ggf. intraoperativ erforderlichen Überwachungsmaßnahmen und folgender Laboruntersuchungen der präoperativen Diagnostik, sofern sie im Einzelfall notwendig sind:
- - Kleines Blutbild: Hämoglobin, Hämatokrit,
- - Glucose und Eiweiß im Urin mittels Teststreifen,
- - zusätzlich bei Intubationsnarkose: Kalium,
- - bei rückenmarksnaher Leitungsanästhesie: Partielle Thromboplastinzeit (PTT), Thromboplastinzeit nach Quick (TPZ), Thrombozyten,
- - der operative Eingriff,
- - ggf. eine vaginale Behandlung einschließlich der Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter,
- - die Katheterisierung der Harnblase,
- - die Injektion von Medikamenten,
- - ggf. die Gabe eines wehenfördernden Medikamentes,
- - ggf. die Assistenz durch eine/einen andere/anderen Ärztin/Arzt,
- - die körperliche Untersuchung im Rahmen der unmittelbaren Operationsvorbereitung und der Überwachung im direkten Anschluss an die Operation (Aufwachphase);
- - Kombinationsnarkose mit Maske, ggf. mit endotrachealer Intubation bzw. Spinalanästhesie oder Lokalanästhesie des Gebärmutterhalses, einschließlich der ggf. intraoperativ erforderlichen Überwachungsmaßnahmen und folgender Laboruntersuchungen der präoperativen Diagnostik, sofern sie im Einzelfall notwendig sind:
- bb) beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch:
- - Durchführung des medikamentös ausgelösten Abbruchs bis zum 63. Tag p. m. einschließlich Überwachung und Betreuung während der Austreibungsphase,
- - ggf. mit Erweiterung des Gebärmutterhalskanals,
- - ggf. einschließlich der Gabe von Medikamenten zur Behandlung von Nebenwirkungen der zur Auslösung des Abbruchs verabreichten Medikamente,
- - ggf. sonografische Untersuchung(en) zur Überprüfung des Behandlungserfolgs.
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