Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.10.1. RS 1996/01
Ziff. 11.10.1. RS 1996/01, Allgemeines
Die Künstlersozialkasse hat dem Versicherten nach § 21 KSVG zu Unrecht entrichtete Beitragsanteile zu erstatten. Sie kann jedoch mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beitragsanteile mit künftigen Ansprüchen auf Beitragsanteile verrechnen.
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