Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.IV.1.4. RS 2002/02, Auswirkungen des Bezugs einer Teilrente wegen Alters, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer vergleichbaren Leistung

(1) Die leistungsrechtliche Kürzung des Krankengeldes aus Anlass der Zubilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, einer Teilrente wegen Alters oder einer anderen in § 50 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 SGB V genannten Leistung lässt die Beitragsbemessungsgrundlage unberührt. In diesen Fällen ändert sich vom Zeitpunkt der Leistungskürzung an lediglich die Beitragsverteilung, da der Zahlbetrag der Leistung als Grundlage für die Ermittlung des Versichertenbeitragsanteils (vgl. hierzu Ausführungen unter Ziff. B.IV.3.1.) entsprechend gemindert wird.

(2) Die Versicherungs- und Beitragspflicht zur Rentenversicherung wird durch die nachträgliche Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters oder anderen in § 50 Absatz 2 SGB V genannten Leistung nicht aufgehoben (vgl. BSG, Urteil vom 30. 6. 1997 — 8 RKn 3/96 —, USK 9731 zur Knappschaftsausgleichsleistung). In diesen Fällen kommt eine Erstattung der gezahlten Beiträge nicht in Betracht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.