Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.4. MDK-RL
Ziff. 2.4. MDK-RL, Beratung der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten (Zahnärzten) und Krankenkassen
In den Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten (Zahnärzten) und Krankenkassen kommt eine Beratung und Unterstützung durch den Medizinischen Dienst auf der Bundesebene in den Bundesausschüssen der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen und in den Bewertungsausschüssen, auf der Landesebene in den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen (zahnärztlichen) Versorgung in Betracht.
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