(1)1 Kinderrehabilitationen umfassen insbesondere die ärztliche und nichtärztliche Therapie, Pflege und Versorgung mit Medikamenten sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung. 2 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter erhalten außerdem begleitenden Unterricht, sofern ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.
(2)1 Stationäre Kinderrehabilitationen werden in der Regel für mindestens 4 Wochen erbracht. 2 Die Dauer der Leistungen ist abhängig von der Indikation. 3 Die Rentenversicherung definiert hierfür indikationsspezifische Korridore zur Behandlungsdauer, an denen sich die Rehabilitationskonzepte orientieren.
(3)1 Ambulante Kinderrehabilitationen sollen sich in Bezug auf den therapeutischen Inhalt und Umfang an den stationären Leistungen orientieren. 2 Die Gesamtdauer und das Setting der ambulanten Rehabilitation können hierbei in Abhängigkeit von Indikation und jeweiligem Rehabilitationskonzept flexibel gestaltet werden.
(4) Die Rehabilitation kann verlängert werden, wenn sich in deren Verlauf herausstellt, dass das Rehabilitationsziel voraussichtlich nur dadurch zu erreichen ist.
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.