Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Nach den bisherigen Bestimmungen der ArEV sind die dort angeführten pauschal besteuerten Bezüge unter gewissen Umständen dem Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen und damit beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz erhebt.
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