Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG); hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen in der Krankenversicherung [RS 2002/03]
Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG); hier: Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen in der Krankenversicherung [RS 2002/03]
Ziff. I.2.b. RS 2002/03, Fehlen der Entgeltlichkeit der Beschäftigung am 1. 1. 2003
Bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, die bisher krankenversicherungsfrei sind und deren Entgeltfortzahlungsanspruch spätestens am 31. 12. 2002 erschöpft ist, tritt die Krankenversicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 45 900 EUR nicht überschreitet, nicht bereits mit dem 1. 1. 2003, sondern erst mit dem Tag der Wiederaufnahme der Beschäftigung ein. Entsprechendes gilt bei anderweitigen Arbeitsunterbrechungen.
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