Meldung als Werkstudent
Fallen bei der Beschäftigung von Studierenden reguläre Beiträge zur Rentenversicherung an (Verdienst über 538 Euro monatlich, Werkstudentenprivileg), verwendet der Arbeitgeber in seiner Meldung zur Sozialversicherung die Personengruppe „106“. Die maßgebliche Beitragsgruppe ist in diesem Fall grundsätzlich „0100“.
Mehrfachbeschäftigte Studierende dürfen insgesamt die Grenze von 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nur dann gilt das Werkstudentenprivileg.
Meldung bei Überschreiten der Grenzen
Kommt es durch Überschreiten der Grenzen von 20 Wochenstunden/182 Kalendertagen innerhalb eines Zeitjahres zum Verlust des Status „Werkstudent“, meldet der Arbeitgeber die Studierende oder den Studierenden mit der Personengruppe „101“ und der Beitragsgruppe „1111“ als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin beziehungsweise sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Meldung von Studierenden als Minijobbende
Wenn Studierende nicht als Werkstudenten, sondern im Rahmen einer geringfügig entlohnten beziehungsweise kurzfristigen Beschäftigung arbeiten, sind folgende Kombinationen denkbar:
- geringfügig entlohnte Beschäftigung = Personengruppe „109“/Beitragsgruppe „6500“ oder „0500“ (bei Befreiung von der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht, ansonsten Beitragsgruppe „6100“ oder „0100“)
- kurzfristige Beschäftigung = Personengruppenschlüssel „110“/Beitragsgruppe „0000“
Meldung von Studierenden dualer Studiengänge
Teilnehmende an dualen Studiengängen meldet der Arbeitgeber mit der Personengruppe „102“ (Auszubildende ohne besondere Merkmale). Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt bis zu 325 Euro (Geringverdienergrenze), verwendet er Personengruppe „121“, um zu kennzeichnen, dass diese Beschäftigten von der Zahlung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgenommen sind.
In Zeiten, in denen Teilnehmende an dualen Studiengängen kein Arbeitsentgelt erzielen, meldet der Arbeitgeber sie mit der Personengruppe „102“ als versicherungspflichtig Beschäftigte zur Berufsausbildung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.