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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. A.VIII.1. RS 2019/12, Allgemeines

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die beitragsrechtlichen Regelungen für Rentenantragsteller und Rentner, einschließlich der Regelungen zum Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Damit sind die für die Krankenversicherungsbeiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen auch für den Zusatzbeitrag anzuwenden.


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