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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Voraussetzungen für die Familienversicherung

Das Zustandekommen und weitere Fortbestehen einer Familienversicherung ist von Voraussetzungen abhängig, die insgesamt erfüllt sein müssen. Ist eine Voraussetzung nicht gegeben oder liegt einer der in § 10 Absatz 1 [Satz 1] Nummern 2 bis 5 SGB V genannten Ausschlusstatbestände vor, kommt eine Familienversicherung für den betreffenden Angehörigen nicht in Betracht bzw. ist eine solche Versicherung zu beenden.


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