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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
Arbeitsrecht
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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz



§ 1 ASG, Vorrang des freien Arbeitsvertrags

1 Das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 GG) gilt auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall. 2 Von den in § 2 geregelten Verpflichtungsbefugnissen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit die in der genannten Vorschrift aufgeführten Arbeitsleistungen nicht auf der Grundlage der Freiwilligkeit sichergestellt werden können.


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