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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen



§ 85 GWB, Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid der Kartellbehörde (§ 85 Absatz 4 OWiG) entscheidet das nach § 83 zuständige Gericht.


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