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Grundsätze

SGBV§62Gs – Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V

Verfahrensgrundsätze zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 62 Absatz 1, 2 und 3 SGB V (Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V) [SGBV§62Gs]
Sozialversicherungsrecht
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SGBV§62Gs – Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V



Ziff. 4. SGBV§62Gs, Grundlagen für die Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V

(1) Grundlagen für die Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V und die Beurteilung, ob Versicherte höhere als nach § 62 SGB V vorgesehene Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres getragen haben, sind

  • -die zu berücksichtigenden Angehörigen (Ziff. 4.1.),
  • -die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Ziff. 4.2.) sowie
  • -die im Kalenderjahr entstandenen Zuzahlungen (Ziff. 4.3.).

(2) Für die Prüfung der zu berücksichtigenden Angehörigen sind die zum Zeitpunkt der Beurteilung des Antrages bzw. bei nachträglicher Antragstellung die am Ende des jeweiligen Kalenderjahres vorliegenden Verhältnisse maßgebend (vgl. auch Beispiel 17). Die Bruttoeinnahmen sind aus dem Jahr heranzuziehen, für das die Befreiung beantragt wird.


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