Category Image
Rundschreiben

1977 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IV; Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung [RS 1977/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1977 - Rundschreiben Nr. 1



§ 25 SGB IV Ziff. 2. RS 1977/01, Verjährungsfristen

(1) . . . Durch § 25 Absatz 1 Satz 1 SGB IV wird die Verjährungsfrist für Beitragsansprüche auf 4 Jahre ausgedehnt und damit der nach § 45 Absatz 1 SGB I geltenden Verjährungsfrist für Sozialleistungen angepasst.

(2) Auf absichtlich hinterzogene Beitragsansprüche wurde bisher die . . . Verjährungsfrist von 30 Jahren angewendet . . . Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz wird nunmehr für die Zukunft in § 25 Absatz 1 Satz 2 SGB IV festgeschrieben.

(3) Die neue Vorschrift stellt . . . auf die vorsätzliche Beitragsvorenthaltung ab. Dieser Tatbestand ist z. B. dann erfüllt, wenn der Beitragsschuldner trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Beitragszahlung keine Beiträge an den Versicherungsträger abführt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.