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Rundschreiben

1992 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesundheits-Strukturgesetzes [RS 1992/01]
Sozialversicherungsrecht
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1992 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 6.1. RS 1992/01, Allgemeines

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, zahnerhaltenden und prophylaktischen Maßnahmen Vorrang vor Zahnersatzleistungen einzuräumen.


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