Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 16 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Mit Blick auf das in den §§ 14 und § 15 SGB IX geregelte Verfahren zur Koordinierung der Leistungen wird im neu eingefügten § 16 SGB IX das Verfahren der Kostenerstattung zwischen den Rehabilitationsträgern, ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften nach §§ 102 ff. SGB X, konkretisiert. Dabei wird zwischen 4 verschiedenen Erstattungsvarianten unterschieden:

  • -Erstattung bei Unzuständigkeit des zweitangegangenen Trägers (Absatz 1),
  • -Erstattung in Fällen der Trägermehrheit bei teilweiser Unzuständigkeit des leistenden Trägers (Absatz 2),
  • -Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Absatz 5),
  • -Erstattung bei Unzuständigkeit des erstangegangenen Trägers (§§ 102 ff. SGB X).

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.