Category Image
Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.4.2.2. RS 2006/06, Fälle des Unfallversicherungsschutzes nach anderen Vorschriften

Besteht der Unfallversicherungsschutz nach einer der in Ziff. 1.3.5.1. genannten Vorschriften, greifen die einschränkenden Bedingungen des § 2 Absatz 1 Nummer 17 SGB VII hinsichtlich der versicherten Tätigkeit nicht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.