Beiträge für Minijobs

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijobs 2025

Beiträge/​Steuern/​UmlagenBeitragsgruppeProzentsatz
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung600013,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt60005,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung050015,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt05005,0 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung01003,6 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt010013,6 %
Einheitliche PauschsteuerSt2,0 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %)U11,1 %
Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %)U20,22 %

Stand

Erstellt am: 30.12.2024

Weiteres zum Thema

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beiträge für Minijobs

Sozialversicherung: Basiswissen in drei Terminen

Die Seminarreihe bietet insbesondere Neu- und Wiedereinsteigenden im Personalbereich einen kompakten Einblick in die wichtigsten Sozialversicherungsthemen. Die Seminare können unabhängig voneinander besucht werden.

Mehr erfahren
gesundes unternehmen – die neuen Ausgaben 1-2025

Vor der Herausforderung, Arbeit und Privatleben zu vereinen, stehen alle Berufstätigen. Manche haben dabei mehr zu bedenken als andere: beispielsweise Menschen, die ehrenamtlich tätig sind. Wie Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Job und Privatleben ihrer Beschäftigten fördern können und sie selbst davon profitieren, erfahren Sie in der Titelgeschichte der aktuellen Ausgabe des AOK-Magazins für Arbeitgeber gesundes unternehmen.

Mehr erfahren
Märzklausel: Einmalzahlungen korrekt abrechnen

Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten im ersten Quartal des neuen Jahres Einmalzahlungen ausbezahlen, kann die sogenannte Märzklausel zum Einsatz kommen. Was bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.