Sozialversicherungsbeitragssätze 2025

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und zu den weiteren Sozialversicherungsträgern finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.

Informationen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Beitragssätze 2025

Krankenver­sicherungBeitrags­gruppeBeitrags­satz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 2,5 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Arbeitslosenversicherung00102,6 %
Insolvenzgeldumlage00500,15 %
Künstlersozialabgabe 5,0 %

Pflegeversicherung 2025

 Beitrags­gruppeArbeit­geber­anteilArbeit­nehmer­anteilBeitrags­satz gesamt
Basisbeitragssatz mit Elterneigenschaft bzw. 1 Kind00011,8 %1,8 %3,6 %
mit 2 Kindern00011,8 %1,55 %3,35 %
mit 3 Kindern00011,8 %1,3 %3,1 %
mit 4 Kindern00011,8 %1,05 %2,85 %
mit 5 und mehr Kindern00011,8 %0,8 %2,6 %
Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr00011,8 %2,4 %4,2 %

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Pflegeversicherung 2025 bei Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch

 BeitragsgruppeArbeitgeberanteilArbeitnehmeranteilBeitragssatz gesamt
Basisbeitragssatz mit Elterneigenschaft bzw. 1 Kind00010,9 %0,9 %1,8 %
mit 2 Kindern00010,9 %0,65 %1,55 %
mit 3 Kindern00010,9 %0,4 %1,3 %
mit 4 Kindern00010,9 %0,15 %1,05 %
mit 5 und mehr Kindern00010,9 %0,0 %0,9 %
Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr00010,9 %1,5 %2,4 %

Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamtenwitwen/-witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungspflichtige Rentenbeziehende mit eigenen Beihilfeansprüchen.

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Pflegeversicherungsbeitrag – Sonderregelung Sachsen

Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Sachsen 2025

 Beitrags­gruppeArbeit­geber­anteilArbeit­nehmer­anteilBeitrags­satz gesamt
Basiswert = mit 1 Kind und lebenslang00011,3 %2,3 %3,6 %
Kinderlose ab 23 Jahren00011,3 %2,9 %4,2 %
Eltern mit 
2 Kindern
00011,3 %2,05 %3,35 %
Eltern mit 
3 Kindern
00011,3 %1,8 %3,1 %
Eltern mit 
4 Kindern
00011,3 %1,55 %2,85 %
Eltern mit 
5 und mehr Kindern
00011,3 %1,3 %2,6 %

Die Abschläge für Kinder gelten bis zum 25. Lebensjahr

Beitragszuschüsse 2025

Beitragszuschuss Krankenversicherung des Arbeitgebers für Jahresarbeitsentgeltübergrenzer

 mo­nat­lich
Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch402,41 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland68,08 €
Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch385,88 €
zuzüglich halber Zusatzbeitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 68,08 €
Private Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal 1471,32 €
Private Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch maximal 1454,79 €

1 Inklusive halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Bei­trags­zu­schuss Pflegeversicherung des Ar­beit­ge­bers für Jah­res­ar­beits­ent­gelt­über­gren­zer

 mo­nat­lich
Pflegeversicherung – Arbeitsort nicht in Sachsen 99,23 €
Pflegeversicherung – Arbeitsort in Sachsen 71,66 €

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Stand

Erstellt am: 20.12.2024

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