Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:
Welcher Beitragsgruppenschlüssel gilt für einen Bezieher einer Regelaltersrente, der weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, daneben einen Minijob ausübt und bei unserem Mandanten darüber hinaus einen zweiten Minijob ausübt, der ja mit der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Bis zum Bezug der Rente wurde er bei unserem Mandanten mit dem BGR 1101 und Personengruppe 101 abgerechnet, welcher BGR gilt ab Rentenbezug? Wir dachten an die 3301 mit Personengruppe 119, wäre das korrekt?
Vielen Dank!