Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes AOK-Team,
wir beschäftigen uns aktuell mit der Abrechnung eines Mitarbeiters, der seit dem 14. des Monats Krankengeld bezieht und gemäß Tarifvertrag einen Zuschuss zum Krankengeld erhält.
Dabei haben wir uns unter anderem am gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 31.11.2007 orientiert und möchten folgende Fragen klären:
1. Ist es richtig, dass in Monaten mit anteiliger Entgeltfortzahlung (und damit auch anteiligen SV-Tagen) die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers grundsätzlich beitragspflichtige Einnahmen darstellen, begrenzt durch die anteilige Beitragsbemessungsgrenze? Siehe Seite 21 im Rundschreiben.
2. Und ist es korrekt, dass in Monaten mit anteiliger Entgeltfortzahlung seit 2008 dann auch nicht mehr unterschieden wird, ob Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden oder nicht? Siehe Seite 19 im Rundschreiben.
3. Können wir bei der Berechnung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts für Mitarbeitende mit schwankendem Entgelt auf die Nettoentgelte im Rahmen der EEL-Meldung zurückgreifen?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Lemm