Expertenforum - Kündigungsfrist Wechsel von der GKV in die PKV

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  • 01
    Kündigungsfrist Wechsel von der GKV in die PKV

    Guten Tag,

    ab wann kann ein Versicherter frühestens in die PKV wechseln, wenn dieser zum Jahreswechsel erstmalig in die freiwillige GKV aufgrund Überschreiten der JAE-Grenzen, kommt? Die Prüfung unsererseits erfolgt Anfang Januar und die Mitteilung an die Krankenkasse Mitte Januar 2025. Kann der Mitarbeiter dann zum 01.01.2025 wechseln? Welche gesetzlichen Fristen gibt es hier?

    Wir erhalten diese Anfrage derzeit vermehrt von unseren Mitarbeiter*innen.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Kündigungsfrist Wechsel von der GKV in die PKV

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen.
     
    Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, deren Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt, wird grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft im Rahmen der sog. obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) fortgeführt. Die OAV kommt allerdings nicht zustande, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt. Der Austritt wird allerdings nur wirksam, wenn das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird (z. B. durch eine Krankheitskostenvollversicherung eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung) und diese Absicherung sich lückenlos an die vorangegangene Versicherung anschließt.
     
    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung, alternativ in eine private Krankenversicherung, erfolgt hier zum 01.01.2025.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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