Mehrere Mitarbeiter haben ein Sachgeschenk in Höhe von jeweils 395 Euro brutto bekommen.
Wir möchten den § 37b EStG anwenden und LST + SV komplett vom Arbeitgeber übernehmen lassen. Dem Mitarbeiter sollen keine Kosten entstehen.
2 Fragen:
1. Ein MA ist Minijobber mit 505 Euro mtl Gehalt. Ist die Netto-Sachzuwendung als anrechnungspflichtiges Entgelt für die Minijobgrenze zu sehen? Wenn ja, reicht es dann die 395 Euro als Entgelt für die Hochrechnung der Jahres-Minijobgrenze einzurechnen?
2. Ein anderer MA ist seit Mitte Juni 2024 im Krankengeldbezug. Zählt die Netto-Sachzuwendung als Entgelt und findet ggf. eine Kürzung des Krankengeldes statt?
Vielen Dank!