Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Beschäftigte zum 18.11.2024 mit 529,67 Euro monatlich eingestellt. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis zum 30.04.2025 befristet. Wir zahlen aufgrund des TVöD VKA eine Jahressonderzahlung für 2024 für 2/12 in Höhe von 74,60 Euro.
Die Prognose sieht wie folgt aus: 6 x 529,67 + 74,60 / 6 = 542,10 Euro. Somit liegt sie knapp oberhalb der Minijobgrenze von 538 Euro in 2024. Zum Jahresbeginn 2025 machen wir grundsätzlich eine neue Prognose für das kommende Jahr.
Da das Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.04.2025 befristet ist, wäre sie ohne Einmalzahlungen die aufgrund der Befristung nicht zustehen, unterhalb der monatlichen Minijobgrenze von 556 Euro. Würde das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2025 bis zum 31.12.2025 verlängert werden, stehe der Beschäftigen für 11/25 eine Jahressonderzahlung zu und für 12/25 ein Leistungsentgelt. Dann wäre die Beschäftige ab der Prognose 01.05.25 wieder oberhalb der Grenze.
Ist unser Vorgehen korrekt? Demnach müssten wir sie von Midijob auf Minijob und dann wieder auf Midijob innerhalb kürzester Zeit umstellen?
Vielen Dank und viele Grüße
Stephanie